Aktuelle Reiseinformationen |
EINREISE
Zur Einreise nach Polen ist für die Bundesbürger ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Personen unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild oder einen Eintrag im Pass der Eltern. EU-Bürger benötigen bei der Einreise nach Polen und bei den Aufenthalten bis zu drei Monaten kein Visum. Ab 21.12.2007 nach dem Beitritt Polen zum Schengen-Raum, wurden die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze aufgehoben.
Die Staatsbürger einiger anderer Länder unterliegen der Visumpflicht.
Visumpflichtige Personen müssen sich ein Visum vor der Einreise nach Polen besorgen.
(Weitere Informationen zur Einreise im Internet:
www.botschaft-polen.de)
Ab dem 1. Mai 2004 gibt es keine Zollkontrolle an der deutsch-polnischen Grenze mehr. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren gelten die EU-Bestimmungen.
Autofahrer benötigen bei der Einreise den nationalen Führerschein. Die grüne Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht, es empfiehlt sich eine solche Karte dennoch mitzuführen.
PANNENHILFE, NOTRUF, TELEFON
Für Notrufe aus Polen bei Fahrzeugpannen, Unfall, Diebstahl, Verlust von Papieren, Geld, Kreditkarten etc. ist der ADAC in Deutschland unter 0049-89-22 22 22 zu erreichen.
Die Pannenhilfe des Polnischen Motorverbandes PZM ist landesweit unter der Nummer 981 erreichbar. Die übrigen Notrufnummern sind landesweit gleich und kostenlos von den öffentlichen Telefonzellen anzuwählen: Notruf: 112, Polizei: 997, Feuerwehr: 998, Rettungsdienst: 999
Die Telefonauskunft hat landesweit folgende Nummern: 913 für das Ortsnetz, 912 Fernverbindungen. Deutsche Mobiltelefone für D- und E- Netze können in Polen nahezu flächendeckend genutzt werden. Landesvorwahl nach Polen lautet 0048, nach Deutschland 0049.
Bei Telefonaten vom Festnetz muss auch innerhalb des Ortsnetzes die Ortsvorwahl gewählt werden.
ÄRZTLICHE VERSORGUNG
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung ist gut, das Angebot an Apotheken ebenfalls.
Seit dem EU-Beitritt gelten für Polen gleiche Regelungen wie für andere EU-Länder. Die eigene Krankenkasse übernimmt die Kosten, die im Krankheitsfall für ärztliche Leistungen in Polen anfallen. Zur Behandlung im Krankheitsfall benötigt man die Europäische Krankenversicherungskarte (erhältlich bei der eigenen Krankenkasse). Wer für eine Behandlung nach Polen reist, die auch in Deutschland zuerst von der Krankenkasse genehmigt werden muss (z.B. Kur oder Zahnbehandlung), sollte vorher mit der eigenen Krankenkasse die Bedingungen der Kostenübernahme klären.
Man kann sich in Polen auch auf eigene Kosten behandeln lassen.
GELD
Die polnische Währung ist der Zloty. Reisende können bei Banken und in Wechselstuben = Kantor Geld wechseln. Es gibt flächendeckend Geldautomaten, die EC-Karten akzeptieren und auch in deutscher oder englischer Sprache zu bedienen sind. Gängige Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert.
Der Zloty ist frei konvertierbar, der Wechselkurs ändert sich.
Stand im Februar 2009: 1,00 € = 4,30 ZL.
BOTSCHAFTEN
Botschaft der Republik Polen in Deutschland:
Lassenstraße 19-21, 14193 Berlin. Tel. 030-22313-0, Fax. 030-22313155
Internet:
www.botschaft-polen.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Polen:
ul.Jazdow 12, 00-467 Warszawa, Tel. 0048-22-5841700, Fax. 0048-22- 5841739
Internet:
www.ambasadaniemiec.pl